Antrag für den Finanzausschuss,
Der Finanzausschuss möge beschließen:
- Entwicklung eines Betreibermodells: Es soll ein Konzept für die temporäre Untervermietung dieser Flächen als „Pop-Up-Stores“ entwickelt werden. Zielgruppe sind Start-ups, Kreativschaffende und Existenzgründer. Das Modell soll durch subventionierte Mietkonditionen und flexible Laufzeiten (Interimsnutzungen) die Markteintrittsbarrieren für junge Unternehmen senken.
- Prüfung der Anmietung: Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielle und rechtliche Machbarkeit einer Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Einzelhandelsflächen in der Geesthachter Fußgängerzone (insb. Bergedorfer Straße) durch die Stadt oder eine städtische Tochtergesellschaft zu prüfen. Alternativ soll eine Nutzung des städtischen Gebäudes „An der Post“ und oder im Westhafen zur Vermietung im Zuge des „Pop-Up-Store“-Konzepts.
- Fördermittelakquise: Die Verwaltung wird beauftragt, proaktiv Fördermittel aus relevanten Programmen (z. B.Landesprogrammen zur Innenstadtförderung) zu beantragen, um die Kosten für Anmietung, Umbau und Marketing zu decken oder zu reduzieren.
- Berichterstattung: Die Ergebnisse der Prüfung, das Grobkonzept sowie eine Übersicht der potenziellen Förderkulisse sind dem Finanzausschuss in einer der kommenden Sitzungen zur Entscheidung vorzustellen.
Begründung:
- Die Geesthachter Fußgängerzone fungiert als zentraler Frequenzbringer und soziokultureller Anker unserer Stadt. Wenngleich Geesthacht aktuell noch nicht von strukturellem Leerstand in dem Maße betroffen ist wie vergleichbare Mittelzentren, ist präventives Handeln geboten. Es ist eine schleichende Tendenz zur Entdiversifizierung des Einzelhandelsangebots sowie eine Homogenisierung der Branchenstruktur („Filialisierung“) zu beobachten. Um einem drohenden „Trading-Down-Effekt“ (Qualitätsverlust des Standortes durch Leerstandskettenreaktionen) frühzeitig entgegenzuwirken, bedarf es einer aktiven Steuerung seitens der Kommune.
- Gerade in Phasen friktioneller Leerstände (Übergangsleerstände) kann die Stadt als Intermediär auftreten. Innovative Start-ups und lokale Manufakturen scheitern oft nicht an der Tragfähigkeit ihrer Geschäftsidee, sondern an den hohen Markteintrittsbarrieren (langfristige Mietverträge, Kautionsforderungen, hohe Anfangsinvestitionen). Ein städtisch geförderter Pop-Up-Store fungiert hier als Reallabor: Er ermöglicht Gründern, ihre Produkte und Dienstleistungen unter realen Marktbedingungen („Proof of Concept“) bei minimiertem wirtschaftlichen Risiko zu testen. Die Stadt übernimmt hierbei temporär eine Inkubatorfunktion für das lokale Unternehmertum.
- Die Etablierung wechselnder, innovativer Angebote erzeugt positive Spill-Over-Effekte auf den umliegenden stationären Einzelhandel. Pop-Up-Konzepte steigern die Erlebnisqualität und die Verweildauer der Konsument*innen (Experience Economy). Dies führt zu einer Frequenzsteigerung, von der auch die etablierten Bestandsgeschäfte durch Synergieeffekte profitieren.
Durch dieses aktive Leerstandsmanagement positioniert sich Geesthacht nicht nur als verwaltende Instanz, sondern als gestaltender Akteur und attraktiver Wirtschaftsstandort, der Innovationen fördert und die Resilienz der Innenstadt gegenüber dem Online-Handel nachhaltig stärkt.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen Max Hansen
