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Leerstand bekämpfen!

GRÜNE begrüßen neue kommunale Möglichkeit gegen Wohnungsleerstände vorzugehen!

In Schleswig-Holstein ist Ende Juni das Wohnraumschutzgesetz in Kraft getreten. Es eröffnet den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten, gegen Verwahrlosung, Leerstände und Fremdnutzung von Wohnraum vorzugehen. Die Geesthachter GRÜNEN-Fraktion begrüßt dieses neue Gesetz sehr.

Dazu Max Hansen, Mitglied der Ratsversammlung: „Geesthacht gehört zu den 67 Gemeinden in Schleswig- Holstein, bei denen vom Land offiziell ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt worden ist. Von daher besteht bei uns ein großer Handlungsbedarf. Immer nur auf neue Flächen für den Wohnungsbau zu setzen, greift dabei zu kurz. Es geht auch darum Leerstände und Fremdnutzungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Solche Wohnungsleerstände gibt es auch bei uns in Geesthacht, z.B. im Schlesier Weg oder an der Düneberger Straße.“

In § 10 des Wohnraumschutzgesetzes wird Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Zweckentfremdungs-Satzung aufzustellen. Danach müssten Wohnungseigentümer unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Zweckentfremdung stellen, wenn sie den Wohnraum für andere Zwecke nutzen möchten.

„Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nach der Sommerpause eine Initiative starten, damit Geesthacht eine solche Zweckentfremdungs-Satzung erhält. Damit verbunden ist die Hoffnung, ein kommunales Instrument in den Händen zu halten, mit dem in Zukunft effektiv gegen Wohnungsleerstände vorgegangen werden kann“, so Ratsmitglied Jens Kalke abschließend.

Für die Fraktion, Jens Kalke & Max Hansen

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