Die Geesthachter Verwaltung hat in einer Antwort auf unsere Große Anfrage aus dem Jahr 2020 klargestellt, dass durch den Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, AZ: 515-2/2019-106/2019-77089/2020 vom 24. November 2020 der § 8 LBO ein geeignetes rechtliches Instrument ist, mit dem der Bau von Schottergärten verhindert werden kann.
Dieses vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Schottergärten wurden in Geesthacht seit dem November 2020 aufgrund einer entsprechenden Intervention durch die Verwaltung zurückgebaut?
2. Wie viele Kontrollen von Schottergärten hat es seitdem gegeben?
3. Wie sieht das weitere Verfahren aus, wenn die Verwaltung auf die Existenz eines Schottergartens aufmerksam (gemacht) wird?
4. Wurden dabei schon einmal Bußgelder verhängt, und wenn ja in welcher Höhe?
5. Herr Bürgermeister Schulze hatte im Rahmen der Beratung des Stellenplans 2022nach unseren Erinnerungen angekündigt, dass es für die Kontrolle von Schottergärten zu einer personellen Verstärkung in der Verwaltung kommen wird. Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand, und wie hat sich diese personelle Veränderung bisher ausgewirkt?
Für die Fraktion