Der schleswig-holsteinische Landtag hat am letzten Freitag (24.03.2023) Änderungen an der Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Unter anderem wurde die Gründung von Beiräten auf der kommunalen Ebene erleichtert.
Im letzten Sommer hatte der Geesthachter Umweltbeirat seine Antrags- und Rederechte verloren. Die Begründung von der Kommunalaufsicht und der Stadtverwaltung war, dass aktive lokale Umwelt- und Naturschützer*innen keine „gesellschaftlich bedeutsame Gruppe“ nach § 47d der GO darstellen würden. Die GRÜNEN-Fraktion teilte damals diese Auffassung nicht, konnte sich damit aber in der Ratsversammlung nicht durchsetzen.
Nun wurde in die Gemeindeordnung eine Ergänzung mit aufgenommen, dass zukünftig auch die Vertretung „gesellschaftlich bedeutsamer Belange“ einen Beirat konstituieren könne. Das dürfte unzweifelhaft auf den lokalen Umwelt- und Naturschutz zutreffen, so dass der Geesthachter Umweltbeirat wieder seine volle Rechte erhalten wird.
Dazu Laura Schwabe, Mitglied im Umweltausschuss: „Wir freuen uns sehr darüber, dass der Geesthachter Umweltbeirat seine vollen Rechte zurückerhält. Unsere Fraktion hatte sich damals an die GRÜNEN-Verhandlungsgruppe gewendet, um eine Klarstellung im Koalitionsvertrag zu erreichen. Das hat geklappt und zeigt, dass man sich erfolgreich in die Landespolitik einschalten kann.“
„Jetzt muss die Geesthachter Ratsversammlung nur noch die Beiratssatzung ändern. Das dürfte voraussichtlich im Juni oder Juli der Fall sein. Dann ist der Umweltbeirat wieder vollwertiges Mitglied des von uns so sehr geschätzten Beiratswesens in Geesthacht“, so Ratsvertreter Jens Kalke abschließend.